Rückwirkend zum 1. Januar wird ehrenamtliche Arbeit stärker belohnt

Engagierte Bürger können sich

über Steuergeschenke freuen

Übungsleiterfreibetrag steigt auf 2100 Euro / Auch Spender werden begünstigt

Von Berrit Gräber (AP)


Millionen Menschen, die sich in Deutschland ehrenamtlich für andere engagieren, dürfen sich jetzt über neue Steuer vorteile freuen. Das Dankeschön des Staats, gilt Vereinstrainern, Chorleitern, Jugendbetreuern, Telefonseelsorgern, kurz: allen, die sich freiwillig im Nebenjob oder rein ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen. Und zwar rückwirkend ab 1. Januar. So sieht es das Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vor, das vergangene Woche vom Bundestag beschlossen wurde. Die Zustimmung im Bundesrat steht noch aus.

Profitieren können zunächst einmal alle Engagierten, die für ihren Einsatz eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen - wie beispielsweise der Platzwart ei­nes Sportvereins. Sie erhalten jetzt einen Steuerfreibetrag von 500 Euro im Jahr. „Wir begrüßen das, es fallen immer Unkosten an, die damit ausgeglichen werden können", sagt Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Verbessert wird auch bei der bereits bekannten steuerfreien Übungsleiterpauschale. Gemeinnützig, sozial oder kirchlich Tätige dürfen nun 2100 Euro pro Jahr steuerfrei im Nebenjob verdienen. Das sind 252 Euro mehr als bisher. Die Pauschale, bis zu der das Finanzamt auf Steuern und Sozialabgaben verzichtet, lag bislang bei jährlich 1 848 Euro. Den Übungsleiterfreibetrag können alle bekommen, die bei gemeinnützigen Organisationen mithelfen, im Nebenjob etwa als Trainer, Betreuer oder Ausbilder im Musik-, Gesangs-, Trachten-, Sport- oder Heimatverein arbeiten.

Gefördert wird auch, wer bei der Gemeinde, Hochschule und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts jobbt. Dazu gehören unter anderem die freiwilligen Feuerwehren wie auch Volkshochschulen oder Familienbildungsstätten. Als Kriterium für den Freibetrag gilt: Man muss bei all diesen Organisationen anderen Menschen Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, wie Experten von der Stiftung Warentest betonen. Die Pauschale bekommen nicht nur Arbeitnehmer. Sie ist auch für Selbstständige, Hausfrauen, Rentner, Schüler oder Studenten mit Nebenjob da, auch ohne Hauptberuf. Sie lohnt sich aber nur für diejenigen, die Steuern ans Finanzamt zahlen müssen. Bundesweit engagieren sich insgesamt mehr als 23 Millionen Bürger ehrenamtlich, sowohl im sozialen Bereich als auch in Kirche, Sport, Kultur oder Umweltschutz. „Wenn mal ein Steuergesetz aktive Bürger begünstigt, sollten diese den Steuerbonus auch nutzen", betont Norman Peters vom Deutschen Steuerberaterverband.

Grundsätzlich kann ein Nebenjob im Dienst der Gesellschaft entweder über Steuerkarte laufen, als Minijob ohne Abgaben oder auf Honorarbasis. Bei Minijobs und Beschäftigungen auf Steuerkarte kann man sich den Steuervorteil schon als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen. Wer kein Arbeitnehmer ist, für den kann ein Nebenjob auf Lohnsteuerkarte günstig sein. Man bekommt dafür den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und kann damit 3020 Euro Lohn pro Jahr ohne Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen (2100 plus 920 Euro). Das entspricht 252 Euro im Monat, wie die Stiftung Warentest vorrechnet. Bei der Steuererklärung wird der Nebenverdienst auf Anlage N eingetragen. Bei Minijobs auf 400-Euro-Basis steigt der Lohn durch die Übungsleiterpauschale auf 575 Euro im Monat. Dieser Betrag darf dann steuer- und sozialversicherungsfrei verdient werden. Einen Nachteil haben allerdings die engagierten Bürger, die dem Finanzamt keine Steuererklärung schuldig sind, gibt Klein zu bedenken. Für sie verpufft der steuerliche Vorteil.

Mit dem neuen Gesetz können jetzt auch Spender Steuern sparen: Das Finanzamt wird von Spenden für Sturmflutopfer, Jugendclubs, Universität und andere religiöse, soziale oder kulturelle Zwecke künftig bis zu 20 Prozent der Jahreseinkünfte als Sonderausgaben anerkennen - statt bisher nur fünf oder zehn Prozent. Einfache Belege gelten bis 200 statt 100 Euro als Spendenquittung. Und auch die über 600 000 eingetragenen Vereine selbst profitieren: Sie müssen weniger Einnahmen versteuern.

 

Quelle: Offenbach-Post, vom 14. Juli 2007