Rückwirkend zum 1. Januar wird
ehrenamtliche Arbeit stärker belohnt
Engagierte Bürger können sich
über Steuergeschenke
freuen
Übungsleiterfreibetrag
steigt auf 2100 Euro / Auch Spender werden begünstigt
Von Berrit Gräber (AP)
Millionen Menschen,
die sich in Deutschland ehrenamtlich für andere
engagieren, dürfen sich jetzt über neue Steuer vorteile freuen. Das Dankeschön des Staats, gilt Vereinstrainern,
Chorleitern, Jugendbetreuern, Telefonseelsorgern, kurz: allen, die sich freiwillig im Nebenjob oder rein ehrenamtlich für die
Gesellschaft einsetzen. Und zwar rückwirkend ab 1. Januar. So sieht es das Gesetz zur Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements vor, das vergangene Woche vom Bundestag
beschlossen wurde. Die Zustimmung im Bundesrat steht noch aus.
Profitieren können zunächst einmal alle Engagierten,
die für ihren Einsatz eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen - wie beispielsweise
der Platzwart eines Sportvereins. Sie
erhalten jetzt einen Steuerfreibetrag von 500 Euro im Jahr. „Wir begrüßen
das, es fallen immer Unkosten an, die damit ausgeglichen werden können",
sagt Ansgar Klein, Geschäftsführer des Bundesnetzwerks
Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Verbessert wird auch bei der
bereits bekannten steuerfreien Übungsleiterpauschale. Gemeinnützig, sozial oder
kirchlich Tätige dürfen nun 2100 Euro
pro Jahr steuerfrei im Nebenjob verdienen.
Das sind 252 Euro mehr als bisher. Die Pauschale, bis zu der das Finanzamt auf Steuern und Sozialabgaben verzichtet, lag bislang bei jährlich 1 848 Euro. Den
Übungsleiterfreibetrag können alle bekommen, die bei gemeinnützigen Organisationen
mithelfen, im Nebenjob etwa als Trainer, Betreuer oder Ausbilder im Musik-, Gesangs-, Trachten-, Sport- oder
Heimatverein arbeiten.
Gefördert wird auch, wer bei der Gemeinde, Hochschule
und anderen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts jobbt. Dazu gehören unter anderem die freiwilligen
Feuerwehren wie auch Volkshochschulen oder Familienbildungsstätten. Als Kriterium für den Freibetrag gilt: Man muss bei
all diesen Organisationen anderen Menschen
Wissen, Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, wie Experten von der Stiftung Warentest betonen. Die Pauschale
bekommen nicht nur Arbeitnehmer. Sie ist auch für Selbstständige, Hausfrauen,
Rentner, Schüler oder Studenten mit Nebenjob da, auch ohne Hauptberuf. Sie
lohnt sich aber nur für diejenigen, die Steuern ans Finanzamt zahlen müssen.
Bundesweit engagieren sich insgesamt mehr als 23 Millionen Bürger ehrenamtlich,
sowohl im sozialen Bereich als auch in Kirche, Sport, Kultur oder Umweltschutz.
„Wenn mal ein Steuergesetz aktive Bürger begünstigt,
sollten diese den Steuerbonus auch nutzen", betont Norman Peters vom
Deutschen Steuerberaterverband.
Grundsätzlich kann ein Nebenjob im Dienst der Gesellschaft
entweder über Steuerkarte laufen, als Minijob ohne Abgaben oder auf Honorarbasis.
Bei Minijobs und Beschäftigungen auf Steuerkarte kann man sich den Steuervorteil
schon als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen. Wer kein Arbeitnehmer
ist, für den kann ein Nebenjob auf Lohnsteuerkarte günstig sein. Man bekommt dafür den Arbeitnehmerpauschbetrag
von 920 Euro und kann damit 3020 Euro Lohn pro Jahr ohne Steuern und Sozialabgaben
ausgezahlt bekommen (2100 plus 920 Euro). Das
entspricht 252 Euro im Monat, wie die Stiftung Warentest vorrechnet. Bei
der Steuererklärung wird der Nebenverdienst
auf Anlage N eingetragen. Bei
Minijobs auf 400-Euro-Basis steigt
der Lohn durch die Übungsleiterpauschale auf 575 Euro im Monat. Dieser Betrag darf dann steuer- und
sozialversicherungsfrei verdient werden. Einen Nachteil haben allerdings die engagierten Bürger, die dem
Finanzamt keine Steuererklärung schuldig sind, gibt Klein zu bedenken. Für sie
verpufft der steuerliche Vorteil.
Mit dem neuen Gesetz können
jetzt auch Spender Steuern sparen: Das Finanzamt wird von Spenden für Sturmflutopfer,
Jugendclubs, Universität und andere religiöse, soziale oder kulturelle Zwecke künftig bis zu 20 Prozent der
Jahreseinkünfte als Sonderausgaben anerkennen - statt bisher nur fünf oder zehn
Prozent. Einfache Belege gelten bis 200 statt 100 Euro als Spendenquittung. Und
auch die über 600 000 eingetragenen Vereine selbst profitieren: Sie müssen
weniger Einnahmen versteuern.
Quelle: Offenbach-Post, vom 14. Juli 2007